Allgemeine Mietbedingungen
A. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
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Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch eine verbindliche Onlinebuchung zustande, die vom Vermieter per E-Mail bestätigt werden muss.
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Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
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Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind. Eine Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte ist nur an namentlich eingetragene Fahrer erlaubt. Der Mieter ist verpflichtet, die Eignung dieser Fahrer sorgfältig zu prüfen. Bei unberechtigter Überlassung entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
B. Allgemeines
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Zur Fahrzeugübernahme sind ein gültiger Führerschein (mind. 3 Jahre Besitz), Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis und ein vom Vermieter akzeptiertes Zahlungsmittel erforderlich. Fehlen diese Nachweise, tritt der Vermieter vom Vertrag zurück – entstandene Schäden trägt der Mieter.
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Das Fahrzeug wird vollgetankt und sauber übergeben und ist ebenso zurückzugeben. Bei fehlendem Kraftstoff werden 4 €/Liter berechnet. Zulässig ist ausschließlich SuperPlus, V-Power oder Ultimate – E5/E10 sind verboten. Bei falscher Betankung trägt der Mieter sämtliche Folgekosten.
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Alle Angaben des Mieters sind Vertragsbestandteil, insbesondere die Zahlungsfähigkeit.
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Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen.
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Jegliche sportliche Nutzung oder Teilnahme an Wettkämpfen ist untersagt.
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Alle Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
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Fahrzeuge dürfen nur in absperrbaren Garagen abgestellt werden. Verstöße gelten als grob fahrlässig.
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Der Mieter handelt auch im Namen der berechtigten Fahrer und gibt Erklärungen für diese ab.
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Der Mieter verpflichtet sich zur regelmäßigen Kontrolle des Fahrzeugs (z. B. Ölstand, Reifendruck, Verkehrssicherheit).
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Das Deaktivieren der Traktionskontrolle und Launch-Control-Starts sind verboten und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
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Jeder Launch-/Race-/F1-Start wird mit 2.000 € Vertragsstrafe belegt. Das Fahrzeug speichert diese Daten, regelmäßige Auswertung erfolgt. Der Mieter erkennt diese Vertragsstrafe ausdrücklich an.
C. Rückgabe des Fahrzeugs & Zahlungsbedingungen
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Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
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Das Fahrzeug ist pünktlich, vollgetankt, sauber und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung oder Geruchsbelastung haftet der Mieter für Sonderreinigung.
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Verlängerungen sind rechtzeitig zu beantragen. Ohne Genehmigung entfällt der Versicherungsschutz. Die zusätzliche Mietzeit wird regulär berechnet.
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Mietpreis inkl. Kaution ist im Voraus zu zahlen.
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Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten, außer bei Sondervereinbarungen.
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Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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Bei Kreditkartenzahlung dürfen Schäden, Selbstbeteiligungen und Kaution über die Karte abgerechnet werden.
D. Schäden am Mietwagen
1. Technische Schäden:
Diese sind unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nur mit Genehmigung durch eine Fachwerkstatt erfolgen – Ausnahme: Kleinreparaturen unter 80 €. Nach Vorlage der Originalrechnung erfolgt Kostenerstattung, sofern keine Eigenverschuldung vorliegt.
2. Unfallschäden:
Bei jedem Unfall:
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Polizei rufen und vor Ort bleiben,
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Beteiligte und Zeugen dokumentieren,
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Unfallbericht mit Skizze bei Rückgabe abgeben.
E. Haftung des Mieters
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Bei Überlassung an nichtberechtigte Fahrer haften Mieter und Fahrer unbeschränkt als Gesamtschuldner.
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Mieter/Fahrer haften für Verkehrsverstöße und stellen den Vermieter von Forderungen Dritter frei.
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Der Mieter haftet für Schäden durch Bedienfehler oder Überbeanspruchung.
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Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z. B. Drogen, Alkohol, Weitergabe an nicht fahrberechtigte Personen) entfällt jede Haftungsbegrenzung. Der Mieter haftet voll – analog § 81 Abs. 2 VVG.
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Schadensersatz umfasst Reparaturkosten, ggf. Wiederbeschaffungswert, Bergung, Gutachterkosten und Nutzungsausfall (60 % der Tagessätze lt. Preisliste).
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Bei Überlassung an Dritte haftet der Mieter für deren Verhalten wie für eigenes.
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Nicht vertragsgemäße Nutzung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
F. Haftung des Vermieters
Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen – ausgenommen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Vermieter haftet nicht für mitgeführte oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.
G. Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann fristlos kündigen bei:
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mangelnder Fahrzeugpflege,
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unsachgemäßem Gebrauch,
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vorsätzlicher Beschädigung,
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verschwiegenen Schäden,
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Nutzung zu Straftaten,
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unerlaubter Weitervermietung.
H. Stornobedingungen
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Stornogebühren:
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bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei
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bis 4. Woche: 40 % des Mietpreises
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bis 2. Woche: 60 % des Mietpreises
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unter 2 Wochen bis 72 h vor Mietbeginn: 85 %
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ab 72 h oder Nichtabholung: 95 %
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Als Mietpreis gilt der Gesamtbetrag inkl. Extras.
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Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bereits berücksichtigt. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen.
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Bei Nichterscheinen wird das Fahrzeug nur 2 Stunden reserviert – danach entfällt der Anspruch, der volle Preis wird fällig.
I. SCHUFA-Auskunft
Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter eine Bonitätsauskunft (z. B. bei der SCHUFA) einholen darf.
J. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Für Kaufleute oder Mieter ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Westerburg Gerichtsstand und Erfüllungsort.
